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Autor/inStojanov, Krassimir
TitelBildungsgerechtigkeit als Anerkennungsgerechtigkeit.
Gefälligkeitsübersetzung: Educational justice as recognition of justice.
QuelleAus: Dietrich, Fabian (Hrsg.); Heinrich, Martin (Hrsg.); Thieme, Nina (Hrsg.): Bildungsgerechtigkeit jenseits von Chancengleichheit. Theoretische und empirische Ergänzungen und Alternativen zu 'PISA'. Wiesbaden: Springer VS (2013) S. 57-69
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-531-18424-1; 978-3-531-19043-3
DOI10.1007/978-3-531-19043-3_3
SchlagwörterBildung; Bildungschance; Bildungssystem; Bildungspolitik; Begabung; Gerechtigkeit; Norm; Anerkennung; Theorie; Honneth, Axel; Rawls, John
AbstractAus der Argumentation [des Autors in diesem Beitrag] ergeben sich [...] Zweifel an der Konzeption von Bildungsgerechtigkeit als Verteilungsgerechtigkeit. [...] Der Autor fokussiert dabei schulische Pädagogik [und geht von] der Prämisse [aus], dass jegliche pädagogische Praxis einer entsprechenden normativen Fundierung bedürfte, [und argumentiert] gleichzeitig [...], dass sich Bildung einer Konzeption als ein zu verteilendes Gut entziehe. Geht es bei "Bildung" um eine Befähigung zur Autonomie der pädagogisch adressierten Klient/inn/en, so lässt sich diese weder in Form einer Quantifizierung von Bildungsangeboten bemessen, noch kann argumentiert werden, dass die Schüler/inn/en oder Klient/inn/en eine entsprechende Bildungschance verwirkt hätten. Diese Überlegung lässt sich sowohl in Berufung auf Axel Honneths Anerkennungstheorie als auch unter Bezugnahme auf den "Capability Approach" von Amartya Sen und Martha Nussbaum begründen: Unter Verweis auf Honneth kann für den Autor nur dann von einem gerechten Bildungssystem die Rede sein, wenn es die Autonomie aller Educanden fördere. Diese setze eine spezifische Qualität der pädagogischen Beziehungen voraus, die im Sinne der Anerkennungstheorie Honneths durch Empathie, Respekt und soziale Wertschätzung geprägt sein müsse. Im Umkehrschluss sie eine Verteilung von Bildungschancen sowohl entlang der Kategorie der Begabung als auch entlang der Leistung normativ unzulässig. Währen der Autor das Konzept der natürlichen Begabung generell für unhaltbar ansieht, weil sich Fähigkeiten und Fertigkeiten generell im Feld der Intersubjektivität konstituieren, weist er ein Konzept einer an dem Prinzip der Meritokratie orientierten Chancengerechtigkeit zurück, weil die Schüler/inn/en noch nicht das Vermögen hätten, sich autonom zu diesem zu verhalten. Insofern sei es gar nicht möglich, das ein/e Schüler/in seine/ihre Chancen bzw. sein/ihr Recht auf Bildung verwirke. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2014/2
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