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Autor/inFelder, Franziska
TitelInklusion und Gerechtigkeit.
Das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe.
Gefälligkeitsübersetzung: Inclusion and justice. The right of handicapped persons to participate.
QuelleFrankfurt, Main: Campus Verl. (2012), 319 S.
PDF als Volltext  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheCampus Forschung. 956
BeigabenLiteratur- und URL-Angaben S. [304]-319
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
ISBN3-593-39591-6; 978-3-593-39591-3
SchlagwörterGemeinschaft; Gesellschaft; Soziale Ungleichheit; Wohlbefinden; Recht; Inklusion; Medizin; Ethik; Gerechtigkeit; Hedonismus; Moral; Pflicht; Diskriminierung; Philosophie; Soziologie; Behinderung; Sonderpädagogik; Hochschulschrift; Konzeption; Theorie; Behinderter
Abstract"Der erste Teil der Arbeit widmet sich den Grundlagen. Um die Frage beantworten zu können, ob es ein Recht auf Inklusion gibt und wie dieses ausschauen könnte, müssen zuerst eine Reihe fundamentaler Fragen beantwortet werden. Dies kann an einem Beispiel gezeigt werden: Will man die Frage beantworten, ob Menschen einen freien Willen haben, müssen die zentralen Grundbegriffe Wille, Mensch und Freiheit, eventuell gar das Verb haben einer grundlegenden Bedeutungsanalyse unterzogen werden. Tut man dies nicht, sind auch die Gründe, die zu einer bestimmten ethisch-normativen Position geführt haben, nicht interpersonell nachvollziehbar. Dies müssten sie aber sein, möchte man auf intersubjektive Verständigung und Berücksichtigung der eigenen Forderung durch andere abzielen. Dieselbe Notwendigkeit einer Begriffsbestimmung zeigt sich auch bei der Frage, ob Menschen mit Behinderung ein moralisches Recht auf Inklusion haben. Folgende zentralen Begriffe und Konzepte tauchen auf: Recht, Behinderung, Inklusion. Die Klärung der ersten beiden Begriffe oder Konzepte findet sich nachfolgend im ersten Teil dieser Arbeit. Prinzipiell gehört die Klärung aller drei Grundbegriffe zu den Grundlagen. Dennoch sollen in diesem Kapitel einzig die Begriffe und die Bedeutung von Rechten und von Behinderung im Zentrum stehen. Das hat weniger systematische, als vielmehr praktische Gründe. Inklusion bildet gewissermaßen das Kernstück der Arbeit und soll aus diesem Grund sowohl in seiner begrifflichen Dimension wie auch seiner ethisch-normativen Bedeutungsdimension in einem eigenen zweiten Teil erarbeitet werden. Grundlegender - und damit einen ersten Teil der Arbeit umfassend - scheint mir die Klärung der Konzepte Recht und Behinderung. Bezogen auf das vorliegende Thema kann folgendes konstatiert werden: Es geht nicht nur und vor allen Dingen nicht in einem ersten Schritt darum, diejenigen Handlungen und Einstellungen zu ermitteln, die vonnöten sind, um Inklusion umzusetzen. Darüber hinaus ist es aussichtslos, eine Bestimmung der Begriffe zu finden, die von allen geteilt wird und mit jeder Praxis in Einklang steht. Die einzige Möglichkeit besteht darin, die Begrifflichkeit konsequent zu verwenden. Um dies tun zu können, müssen Begriffe und Konzepte definiert und in ein kohärentes Verhältnis gebracht werden. Genau diese Klärungen stehen im Folgenden im Zentrum. Dabei geht es im zweiten Kapitel einerseits um die Auslegung des Begriffs, der Struktur und der Funktion von Rechten. Der genaue Inhalt des Rechts auf Inklusion kann dabei noch nicht geklärt werden. Dies in erster Linie deshalb, weil die genaue Bestimmung des Begriffs Inklusion und die normative Bedeutung von Inklusion an der Stelle noch ausstehen. Andererseits steht die Frage nach dem Behinderungsbegriff respektive dem Behinderungsmodell im Zentrum. Auch diese Frage hat einen praktischen, lebensweltlichen Hintergrund. Spitzt sich die Frage nach der Bedeutung von Inklusion auf das Leben von Menschen mit Behinderung zu, stellt sich unweigerlich die Frage, in welcher Hinsicht Menschen mit Behinderung in ihrer Inklusion respektive den Bemühungen dahin so gefährdet sind, dass sie als Ziel gefordert werden muss. Die Forderung nach Inklusion weist nämlich nicht nur darauf hin, dass offensichtlich lebensweltlich mangelnde Inklusion ein Problem darstellt. Sie zeigt auch, dass mangelnde Inklusion teilweise in der Behinderung der betreffenden Menschen liegt. Dies wiederum wirft die Frage auf, was unter ethisch-normativen Gesichtspunkten eine Behinderung ist." (Textauszug).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2013/4
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